Häufig gestellte Fragen
Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, welches sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers befasst.
Häufige Ursachen für eine kieferorthopädische Behandlung sind Engstände der Zähne und Platzmangel im Kiefer. Das kann daran liegen, dass die Zähne zu groß und/oder die Kiefer zu klein sind. Außerdem haben viele Kinder und Jugendliche eine Kieferfehlstellung, das heißt, Ober- und Unterkiefer passen nicht richtig zusammen.
Eng und schief stehende Zähne lassen sich schlechter putzen. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko für Karies und Zahnfleischerkrankungen. Durch eine Fehlstellung kann auch die Kaufunktion eingeschränkt sein. Eventuell kann sich die Zahnhartsubstanz stärker abnutzen. Bei Vorliegen einer Zahn- und/oder Kieferfehlstellung können längerfristig Probleme im Kiefergelenk entstehen, da die Zahnreihen nicht gleichmäßig aneinander abgestützt sind. Dies kann sich im ungünstigen Fall auch auf den Kopf- Nacken- und Schulterbereich ausdehnen. In manchen Fällen können sich Sprachfehler entwickeln (z.B. Lispeln).
In den meisten Fällen wird Ihr Hauszahnarzt oder Logopäde bei Ihnen oder Ihrem Kind einen kieferorthopädischen Behandlungsbedarf feststellen und Ihnen empfehlen, sich bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Sie benötigen jedoch nicht unbedingt eine Überweisung Ihres Hauszahnarztes. Es ist ebenso möglich, selbstständig einen kieferorthopädischen Beratungstermin zu vereinbaren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Zahn- und Kieferstellung haben. Um festzustellen, wann der richtige Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist, wird es empfohlen, mit Kindern in regelmäßigen Abständen zum Zahnarzt oder Kieferorthopäden gehen. Bereits wenn die bleibenden Frontzähne da sind, wird der Besuch bei einem Fachzahnarzt empfohlen. Bei erheblichen Kieferfehlstellungen oder bei schädlichen Angewohnheiten, wie beispielsweise Daumenlutschen, kann unter Umständen eine Frühbehandlung sinnvoll sein. Der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist in der Regel im Alter von 10-11 Jahren (in Abhängigkeit vom Zahnwechsel, der variieren kann).
Kieferorthopädie ist in jedem Alter möglich. Wichtige Voraussetzungen sind immer eine gute Mundhygiene, ein gesunder Zahnhalteapparat sowie eine gute Mitarbeit und Motivation. Von der Frühbehandlung im Kindesalter über die „reguläre“ kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen bis zur Behandlung Erwachsener bietet die moderne Kieferorthopädie zahlreiche Behandlungsoptionen.
Im Durchschnitt werden bei Jugendlichen etwa drei bis vier Jahre benötigt, bis die Fehlstellung korrigiert ist und sich das Ergebnis stabilisiert hat. Die eigentliche aktive Behandlung dauert meist etwa ein bis drei Jahre, die Stabilisierungsphase etwa ein bis zwei Jahre. Eine kieferorthopädische Frühbehandlung dauert in der Regel etwa ein bis eineinhalb Jahre. Bei erwachsenen Patienten wird mit zunehmendem Alter die Reaktion der Gewebe auf kieferorthopädische Kräfte langsamer. Veränderungen der Kieferstellung allein durch kieferorthopädische Behandlung sind nach Wachstumsende nicht mehr möglich, so dass in manchen Fällen ein interdisziplinäres Behandlungskonzept mit den Fachrichtungen Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie, ggf. auch Zahnerhaltung, Parodontologie und Prothetik benötigt wird. Die Behandlungsdauer hängt bei Erwachsenen individuellen Befund ab und liegt erfahrungsgemäß je nach Ausmaß der notwendigen Korrekturen zwischen drei Monaten und 2-3 Jahren aktiver Behandlung, an die sich eine etwa ein- bis zweijährige Stabilisierungsphase anschließt.
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme das sogenannte KIG-System mit fünf Schweregraden zum Tragen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen, bei Grad 3 bis 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat. Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch leistungspflichtig, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erforderlich ist. Allerdings muss während der Behandlung einen Eigenanteil von 20% zunächst selbst bezahlt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zurückerstattet. Kommt es beispielsweise wegen unzureichender Mitarbeit oder schlechter Mundhygiene zu einem Abbruch der Behandlung, werden die bis zum Zeitpunkt des Behandlungsabbruches gezahlten Eigenanteile von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zurückerstattet. Die moderne Kieferorthopädie bietet auch einige sinnvolle Ergänzungen zur Optimierung der Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ergänzungsmaßnahmen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutert. Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen. Die 18-Jahres-Grenze für eine Kostenübernahme gilt bei der Beihilfe analog zur gesetzlichen Versicherung.
Kontrolltermine bei herausnehmbaren Zahnspangen sollten ca. alle 6-10 Wochen, bei festsitzenden Zahnspangen alle 4-8 Wochen wahrgenommen werden. In der letzten Phase einer Behandlung, der sogenannten Stabilisierungsphase, beträgt das Kontrollintervall meist ca. 12 Wochen. Bei Defekten an den Apparaturen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Zahnspange sollte umgehend ein Reparatur- oder Notfalltermin vereinbart werden.
Nach der kieferorthopädischen Behandlung muss das Ergebnis stabilisiert werden und die umliegenden anatomischen Strukturen ein neues Gleichgewicht finden. Hierzu dienen verschiedene Haltezahnspangen, die herausnehmbar oder festsitzend sein können. Leider können Faktoren wie Restwachstum, schädliche Angewohnheiten wie Zähneknirschen oder -pressen, Bleistiftkauen oder andere noch vorhandene Fehlfunktionen (z B. der Zunge) dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben und der Biss nicht mehr korrekt ist. Je ausgeprägter die Zahnfehlstellungen zu Beginn der Behandlung waren, desto eher neigen die Zähne dazu, in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren. Deshalb ist es ratsam, nach einer aktiven Behandlung die Retentionsgeräte gut und ausreichend lang zu tragen bzw. sich einen festsitzenden Retainer zur Langzeitstabilisierung einsetzen zu lassen. Wer dafür Sorge trägt, dass die erreichte Zahnstellung stabil bleibt, wird ein Leben lang Freude an seinem schönen Behandlungsergebnis haben.
